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   BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77, 5 StR 279/77   

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https://dejure.org/1977,9767
BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77, 5 StR 279/77 (https://dejure.org/1977,9767)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1977 - 5 StR 278/77, 5 StR 279/77 (https://dejure.org/1977,9767)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1977 - 5 StR 278/77, 5 StR 279/77 (https://dejure.org/1977,9767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermerk des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung über die Erkrankung eines Schöffen - Einwendungen gegen den Eintritt des Ergänzungsschöffen bei Ausscheiden eines Schöffen - Ablehnung eines Beweisantrages des Verteidigers auf Vernehmung eines lügnerisch veranlagten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77
    Das reicht hier ebenso wie bei anderen Verfahrensrügen nicht aus (BGHSt 21, 334, 340; BGH Urteil vom 18. Januar 1972 - 5 StR 631/71 - bei Dallinger in MDR 1972, 387).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77
    Bei der Heranziehung von Hilfsschöffen ist nämlich, wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 1/75 - im Anschluß an BGHSt 9, 203, 208 ausgeführt hat, grundsätzlich von den Listeneintragungen auszugehen und nicht zu prüfen, ob bei früheren Einberufungen Fehler unterlaufen waren.
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77
    Die Verhandlungsfähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Beeinträchtigungen ausgeschlossen (BGH NJW 1970, 1981 [BGH 16.06.1970 - 1 StR 27/70]).
  • BGH, 18.01.1972 - 5 StR 631/71

    Prüfung eines Beschlusses über die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches -

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77
    Das reicht hier ebenso wie bei anderen Verfahrensrügen nicht aus (BGHSt 21, 334, 340; BGH Urteil vom 18. Januar 1972 - 5 StR 631/71 - bei Dallinger in MDR 1972, 387).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 1/75

    Rüge der falschen Besetzung des Gerichts - Zulässigkeit der Ladung eines

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77
    Bei der Heranziehung von Hilfsschöffen ist nämlich, wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 1/75 - im Anschluß an BGHSt 9, 203, 208 ausgeführt hat, grundsätzlich von den Listeneintragungen auszugehen und nicht zu prüfen, ob bei früheren Einberufungen Fehler unterlaufen waren.
  • BGH, 20.11.1973 - 5 StR 518/73

    Verhütung des Beweisverlustes und Ermöglichung einer praktischen und zügigen

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind, nicht jedoch, ob das Ermessen zutreffend ausgeübt worden ist (BGH Urteil vom 20. November 1973 - 5 StR 518/73 - bei Dallinger in MDR 1974, 369).
  • RG, 14.09.1897 - 3026/97

    1. Kann ein Richter oder Geschworener als verhindert, der Verhandlung

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 5 StR 278/77
    Das Landgericht war insbesondere nicht verpflichtet, den Schöffen ärztlich untersuchen zu lassen oder gar seine Genesung abzuwarten (RGSt 30, 226, 229).
  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 188/81

    Nichtanhörung eines Zeugen in der Hauptverhandlung - Mangelnde

    Er ist nicht verpflichtet, sich in den Urteilsgründen mit ihr auseinanderzusetzen (BGH LM Nr. 5 zu § 244 Abs. 3 StPO; Urteil vom 19. Juli 1977 - 5 StR 278-279/77).
  • BGH, 12.02.1981 - 4 StR 610/80

    Strafbarkeit wegen Unterlassung des Konkursantrags oder Vergleichsantrages,

    Danach muß sich der Tatrichter grundsätzlich mit der als wahr unterstellten Tatsache nicht auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 19. Juli 1977 - 5 StR 278/77).
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